Wirtschaftsprüfer

In Kürze

Ein Wirtschaftsprüfer ist eine öffentlich bestellte und vereidigte Fachperson zur unabhängigen Abschlussprüfung. Er sichert Ordnungsmäßigkeit und Transparenz betrieblicher Rechnungslegung.

Definition

Der Begriff Wirtschaftsprüfer bezeichnet eine unabhängige, öffentlich bestellte und vereidigte Person zur Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen. Ein Wirtschaftsprüfer ist insbesondere zur gesetzlichen Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten befugt.

Die Tätigkeit liegt vor, wenn Prüfungen eigenverantwortlich, unparteiisch und nach anerkannten Prüfungsgrundsätzen durchgeführt sind. Voraussetzung ist die Bestellung nach erfolgreichem Prüfungsverfahren und persönlicher sowie fachlicher Eignung.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WiPrO)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)

Der Wirtschaftsprüfer übt einen freien Beruf aus und unterliegt strengen Unabhängigkeits- und Verschwiegenheitspflichten. Er begründet keine arbeitsrechtliche Vertretungsfunktion für Arbeitnehmer oder betriebliche Interessenvertretungen.

Abzugrenzen ist der Wirtschaftsprüfer von:

  • vereidigten Buchprüfern, deren Prüfungsbefugnisse eingeschränkt sind

In der Praxis ist der Wirtschaftsprüfer regelmäßig in kapitalmarktorientierten und größeren Unternehmen tätig.