Widerrufsrecht

In Kürze

Widerrufsrecht bezeichnet die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit zur einseitigen Lösung von bestimmten Verträgen. Es steht ausschließlich unter festgelegten Voraussetzungen zu.

Definition

Widerrufsrecht ist ein verbraucherrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die gesetzlich eingeräumte Befugnis zur einseitigen rückwirkenden Auflösung bestimmter Verträge.

Widerrufsrecht liegt vor, wenn ein Verbraucher eine empfangsbedürftige Willenserklärung fristgerecht gegenüber dem Unternehmer abgibt.

Voraussetzung ist das Vorliegen eines gesetzlich bestimmten Vertragstyps wie Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen.

Die Ausübung setzt keine Begründung voraus und ist an gesetzliche Fristen gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt regelmäßig vierzehn Tage ab Vertragsschluss oder Warenempfang.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • die besonderen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für Verbraucherverträge

Widerrufsrecht begründet keinen Anspruch auf Vertragsänderung oder Teilaufhebung.

Abzugrenzen ist das Widerrufsrecht vom Rücktrittsrecht als vertraglich oder gesetzlich abweichendem Gestaltungsrecht.

Widerrufsrecht besitzt praktische Relevanz für die Rückabwicklung von Verbraucherverträgen und die Gestaltung unternehmerischer Informationspflichten.