In Kürze
Der Wechselkredit ist eine kreditbasierte Zahlungsform im kaufmännischen Geschäftsverkehr. Er beruht auf einem befristeten Zahlungsaufschub mittels Wechselurkunde.
Definition
Der Wechselkredit ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet einen kurzfristigen Waren- oder Dienstleistungskredit, der durch Ausstellung eines Wechsels abgesichert ist.
Ein Wechselkredit liegt vor, wenn zwischen Ausstellungsdatum und Fälligkeitstag ein festgelegter Zahlungsaufschub besteht. Voraussetzung ist eine formgültige Wechselurkunde mit unbedingter Zahlungsanweisung und bestimmtem Fälligkeitstermin.
Der Kreditgeber ist regelmäßig der Lieferant, der dem Bezogenen ein befristetes Zahlungsziel einräumt.
Rechtsgrundlage ist das Wechselgesetz (WG), das Form und Wirkung des Wechsels zwingend bestimmt.
Der Wechselkredit begründet keinen eigenständigen Anspruch außerhalb der Wechselverpflichtung.
Abzugrenzen ist der Wechselkredit von:
- dem Wechseldiskontkredit, bei dem ein Kreditinstitut den Wechsel vor Fälligkeit ankauft
In der Praxis dient der Wechselkredit der zeitlich begrenzten Finanzierung laufender Liefer- oder Leistungsbeziehungen im Handelsverkehr.