Wechsel

In Kürze

Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung enthält: Der Aussteller weist den Bezogenen an, zu einem bestimmten Zeitpunkt und Ort eine festgelegte Geldsumme zu zahlen. Er dient heute vor allem als Kredit- und Sicherungsmittel im Geschäftsverkehr.

Definition

Der Wechsel ist eine Urkunde und ein sogenanntes geborenes Orderpapier. Das bedeutet: Er kann nur durch ein Indossament — also eine schriftliche Weitergabeerklärung auf der Rückseite — wirksam übertragen werden. Wer den Wechsel verliert, kann ihn nicht einlösen.

Der Wechsel ist ein abstraktes Wertpapier: Die Zahlungspflicht besteht unabhängig vom ursprünglichen Geschäft, das dem Wechsel zugrunde liegt. Sobald der Bezogene den Wechsel durch seine Unterschrift akzeptiert (Akzept), wird er zum Hauptschuldner.

Der Wechsel ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. Niemand ist verpflichtet, einen Wechsel als Zahlung anzunehmen. Wird er zur Begleichung einer Schuld übergeben, gilt er im Zweifel nur erfüllungshalber — die ursprüngliche Schuld erlischt also erst, wenn der Wechsel tatsächlich eingelöst wird.

Geregelt ist der Wechsel im Wechselgesetz (WG). Damit ein Wechsel gültig ist, muss er nach Art. 1 WG acht Pflichtbestandteile enthalten:

  • die Bezeichnung „Wechsel" im Text
  • die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen
  • der Name des Bezogenen
  • die Verfallzeit
  • der Zahlungsort
  • der Name des Zahlungsempfängers
  • Ausstellungstag und -ort
  • die Unterschrift des Ausstellers

Fehlt die Verfallzeit, gilt der Wechsel als Sichtwechsel — er ist dann bei Vorlage sofort fällig. Ein Solawechsel hat nur sieben Bestandteile, weil Aussteller und Bezogener dieselbe Person sind.

Der Wechsel erfüllt im Wirtschaftsleben vier Funktionen:

  • Zahlungsmittel: Ein akzeptierter Wechsel kann durch Indossament weitergegeben und so zur Bezahlung eigener Schulden genutzt werden.
  • Kreditmittel: Beim Handelswechsel gewährt der Verkäufer dem Käufer durch die spätere Fälligkeit einen Zahlungsaufschub. Beim Kreditwechsel sichert ein Wechsel ein Darlehen ab.
  • Sicherungsmittel: Alle Unterzeichner des Wechsels erkennen die Schuld an. Bei Nichtzahlung kann der Wechselinhaber schneller vollstrecken, weil eine Prüfung des Grundgeschäfts entfällt. Zahlt der Schuldner nicht, sollte innerhalb von zwei Werktagen Wechselprotest beim Notar erhoben werden.
  • Liquiditätsmittel: Ein Wechsel kann vor seiner Fälligkeit bei einer Bank zum Diskont eingereicht werden — die Bank zahlt den Betrag abzüglich eines Zinsabschlags (Diskont) und einer Gebühr (Diskontprovision) vorzeitig aus.