Widerrufsvorbehalt

In Kürze

Widerrufsvorbehalt bezeichnet die arbeitsvertragliche Möglichkeit des Arbeitgebers, eine zugesagte Leistung einseitig aufzuheben. Er ist nur unter gesetzlich begrenzten Voraussetzungen wirksam.

Definition

Widerrufsvorbehalt ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es ermöglicht dem Arbeitgeber die einseitige Beendigung einer zugesagten Leistung durch eine vertragliche Regelung.

Ein Widerrufsvorbehalt liegt vor, wenn eine bereits entstandene arbeitsvertragliche Leistungspflicht unter auflösende Bedingungen gestellt ist. Voraussetzung ist, dass die widerrufliche Leistung in Art und Umfang eindeutig bestimmt ist.

Weiterhin müssen sachliche Gründe für den Widerruf vertraglich festgelegt sein. Der Widerruf unterliegt der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 308 Nummer 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 307 BGB
  • § 315 BGB (Wahrung billigen Ermessens)

Widerrufsvorbehalt begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Erhalt der widerruflich ausgestalteten Leistung.

Abzugrenzen ist der Widerrufsvorbehalt vom Freiwilligkeitsvorbehalt, der das Entstehen eines Anspruchs von vornherein ausschließt.

Widerrufsvorbehalt besitzt praktische Relevanz für die flexible Gestaltung variabler Vergütungsbestandteile im Arbeitsverhältnis.