Whistleblowing

In Kürze

Whistleblowing bezeichnet das Melden von Rechtsverstößen oder erheblichen Missständen aus einem Beschäftigungskontext. Es betrifft typischerweise Informationen mit arbeits- oder unternehmensbezogenem Ursprung.

Definition

Whistleblowing ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Offenlegung oder Meldung von Rechtsverstößen oder sonstigen erheblichen Missständen aus einem beruflichen Umfeld.

Whistleblowing liegt vor, wenn Beschäftigte Informationen aus dienstlichem Zusammenhang an interne oder externe Stellen weitergeben. Voraussetzung ist, dass die Information einen tatsächlichen oder drohenden Verstoß gegen rechtliche Pflichten betrifft.

Die Meldung kann innerhalb des Unternehmens oder gegenüber zuständigen externen Stellen erfolgen. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Ergänzend wirken arbeitsvertragliche Nebenpflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Whistleblowing begründet keinen Anspruch auf Anonymität außerhalb der gesetzlichen Schutzmechanismen.

Abzugrenzen ist Whistleblowing von:

  • bloßer Meinungsäußerung ohne Tatsachenkern
  • Hinweisfunktion

Whistleblowing besitzt praktische Relevanz für Compliance-Strukturen, arbeitsrechtliche Sanktionen und innerbetriebliche Meldeverfahren.