Wegegelder

In Kürze

Wegegelder sind Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer für Fahrtkosten oder den Zeitaufwand auf dem Weg zur Arbeitsstelle. Sie kommen vor allem im Straßen- und Wasserbau sowie in der Wald- und Forstwirtschaft vor.

Definition

Wegegelder sind Erstattungen, die ein Arbeitgeber zahlt, wenn Arbeitnehmer Fahrtkosten haben oder für die Zeit entschädigt werden, die sie auf dem Weg zur Arbeit verbringen. Man unterscheidet also zwischen einer Fahrtkostenerstattung und einer Wegezeitentschädigung.

Wegegelder gelten grundsätzlich als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt. Das bedeutet: Sie müssen versteuert werden und sind auch in der Sozialversicherung beitragspflichtig.

Eine Ausnahme gilt, wenn die Zahlungen als Reisekosten eingestuft werden können. In diesem Fall bleiben sie im Rahmen der gesetzlichen Grenzen lohnsteuerfrei und sind dann auch sozialversicherungsfrei.