Wegeunfall

In Kürze

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte passiert. Er ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Definition

Als Wegeunfall gilt jeder Unfall, der beim Zurücklegen des unmittelbaren Weges von oder zur Arbeitsstätte eintritt und in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht. Die rechtliche Grundlage findet sich im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Außentür des Wohngebäudes — nicht schon beim Verlassen der Wohnungstür. Das Treppenhaus ist daher nicht versichert. Führt der Weg zur Arbeit durch eine mit dem Wohnhaus verbundene Garage, gilt das Garagentor als Außentür.

Es muss nicht der kürzeste Weg sein. Ein längerer, aber verkehrsgünstigerer Weg ist ebenfalls versichert. Der Versicherungsschutz bleibt auch erhalten, wenn der Weg länger wird, weil:

  • Kinderbetreuung: Das Kind wird auf dem Arbeitsweg zu einer Betreuungsperson oder -einrichtung gebracht oder abgeholt.
  • Fahrgemeinschaft: Der Versicherte ist Mitglied einer Fahrgemeinschaft zur Arbeitsstätte.

Wer den Arbeitsweg aus rein privaten Gründen unterbricht — etwa für einen Einkauf für den Haushalt — verliert während dieser Unterbrechung den Versicherungsschutz. Ein Einkauf zur Versorgung während der Arbeitspause kann hingegen versichert sein, wenn er in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.

Fahrlässigkeit auf dem Weg zur Arbeit, zum Beispiel ein selbst verursachter Verkehrsunfall, führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Der Schutz erlischt jedoch, wenn der Versicherte unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand.