Warenverkauf

In Kürze

Der Warenverkauf – auch Umsatzerlöse genannt – umfasst alle Einnahmen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens. Dazu zählen Verkäufe von Waren und Erzeugnissen, Dienstleistungen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Definition

Umsatzerlöse sind die Einnahmen, die ein Unternehmen durch seinen normalen Geschäftsbetrieb erzielt. Nicht enthalten sind dabei sogenannte Erlösschmälerungen (z. B. Rabatte oder Rücksendungen) sowie die Umsatzsteuer.

Aufzeichnungspflichten: Unternehmen müssen ihren Warenausgang grundsätzlich aufzeichnen, wenn Waren zum Wiederverkauf angeschafft wurden. Nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sind zur Führung eines Warenausgangsbuches verpflichtet. Dabei muss der Verkaufspreis getrennt nach Steuersätzen und steuerfreien Umsätzen erfasst werden.

Einheitliches Warenkonto: Im Mittelpunkt der Buchführung eines Handelsbetriebs steht das Warenkonto. Es erfasst auf der Sollseite den Anfangsbestand und alle Wareneingänge zum Netto-Einkaufspreis. Auf der Habenseite erscheinen alle Warenverkäufe zum Netto-Verkaufspreis. Der Saldo zeigt am Jahresende den vorläufigen Rohgewinn – allerdings erst nach Berücksichtigung des Warenbestands laut Inventur den endgültigen Rohgewinn.

Rohgewinn: Der Rohgewinn ergibt sich aus folgender Formel:

  • Warenverkauf (Umsatzerlöse)
  • ./. Wareneinsatz (Anfangsbestand + Wareneinkäufe ./. Endbestand)
  • = Rohgewinn

Die Finanzverwaltung veröffentlicht für bestimmte Branchen jährlich sogenannte Richtsätze, mit denen Unternehmen ihre Rohgewinnzahlen mit vergleichbaren Betrieben abgleichen können.

Warenverkaufskonto: Das Warenverkaufskonto erfasst alle Geschäftsvorfälle zu Verkaufspreisen – also Warenverkäufe, Dienstleistungen, Mieten, Pachten und Provisionen. Rücksendungen und Preisnachlässe werden auf der Sollseite gebucht. Der Saldo entspricht dem tatsächlichen Ist-Umsatz. Warenverkaufskonten sind reine Erfolgskonten: Jede Buchung erhöht oder mindert unmittelbar den Gewinn oder Verlust des Unternehmens.