Warnstreik

In Kürze

Der Warnstreik ist eine kurzfristige Arbeitsniederlegung im Rahmen von Tarifverhandlungen. Er dient der kollektiven Durchsetzung tariflicher Forderungen.

Definition

Warnstreik ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zeitlich begrenzte kollektive Arbeitsniederlegung zur Unterstützung laufender Tarifverhandlungen.

Ein Warnstreik liegt vor, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung koordiniert und vorübergehend einstellen. Voraussetzung ist das Ende der tarifvertraglich vereinbarten Friedenspflicht zwischen den Tarifvertragsparteien.

Der Arbeitskampf erfolgt regelmäßig ohne vorherige Urabstimmung innerhalb der Gewerkschaft.

Rechtsgrundlage ist die durch Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (GG) geschützte Koalitionsfreiheit. Der Warnstreik ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich zulässig.

Der Begriff begründet keine Pflicht zur Teilnahme für einzelne Arbeitnehmer.

Abzugrenzen ist der Warnstreik von:

  • unbefristetem Erzwingungsstreik mit längerer Dauer

In der Praxis dient der Warnstreik der Demonstration kollektiver Verhandlungsstärke gegenüber Arbeitgebern.