Waisenrente

In Kürze

Die Waisenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Kinder nach dem Tod eines versicherten Elternteils erhalten. Sie sichert den Lebensunterhalt der Kinder ab und wird auf Antrag gezahlt.

Definition

Stirbt ein Elternteil, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, können seine Kinder Waisenrente beantragen. Voraussetzung ist, dass der oder die Verstorbene mindestens 60 Monate Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat (sogenannte Wartezeit).

Wer gilt als Kind? Anspruch haben nicht nur leibliche Kinder, sondern auch:

  • Adoptivkinder
  • Stiefkinder, die im Haushalt des Versicherten lebten
  • Enkel, Geschwister und Pflegekinder, die im Haushalt aufgenommen wurden oder überwiegend vom Versicherten unterhalten wurden
  • Kinder eines eingetragenen Lebenspartners, wenn sie im Haushalt des Versicherten lebten

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt? Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag. In bestimmten Fällen ist eine Verlängerung bis zum 27. Lebensjahr möglich, zum Beispiel bei:

  • Schul- oder Berufsausbildung
  • Freiwilligem sozialen oder ökologischen Jahr
  • Bundesfreiwilligendienst (nach § 48 Abs. 4 SGB VI)
  • Behinderung des Kindes

Wie hoch ist die Waisenrente? Das hängt davon ab, ob noch ein Elternteil lebt:

  • Halbwaise (ein Elternteil lebt noch): 10 % der Versichertenrente wegen Erwerbsminderung
  • Vollwaise (beide Elternteile verstorben): 20 % der Versichertenrente wegen Erwerbsminderung

Zusätzlich wird ein individueller Zuschlag nach § 78 SGB VI gewährt. Treffen mehrere Waisenrenten zusammen, wird nur die höchste ausgezahlt.

Einkommensanrechnung: Seit dem 1. Juli 2015 wird eigenes Einkommen der Waise nicht mehr auf die Waisenrente angerechnet.

Rentenabschläge: Starb der Versicherte vor Vollendung des 65. Lebensjahres, ohne selbst bereits eine Rente bezogen zu haben, kann die Waisenrente um bis zu 0,3 % pro Monat gekürzt werden — maximal jedoch um 10,8 %.