In Kürze
Wissenstransfer bezeichnet die strukturierte Weitergabe von Wissen im Unternehmen. Er dient der Sicherung und Nutzung vorhandener Expertise.
Definition
Wissenstransfer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den organisierten Austausch von explizitem und implizitem Wissen zwischen Beschäftigten oder Organisationseinheiten.
Wissenstransfer liegt vor, wenn fachliche Informationen, Erfahrungen oder Fähigkeiten von Wissensträgern auf andere übertragen sind.
Voraussetzung ist eine auf Kommunikation oder Dokumentation beruhende Weitergabe innerhalb betrieblicher Strukturen.
Der Prozess kann personifiziert durch direkten Austausch oder kodifiziert über technische Systeme erfolgen.
Eine eigenständige gesetzliche Regelung des Wissenstransfers besteht nicht. Er ist funktionaler Bestandteil betrieblicher Organisation.
Wissenstransfer begründet keinen individuellen Anspruch auf bestimmte Wissensweitergaben oder Qualifizierungsmaßnahmen.
Abzugrenzen ist Wissenstransfer vom bloßen Informationsaustausch, der keine erfahrungsbezogenen Inhalte umfasst.
In der arbeitsrechtlichen Praxis ist Wissenstransfer insbesondere bei Personalwechseln und Einarbeitungsprozessen relevant.