In Kürze
Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient der finanziellen Absicherung hinterbliebener Ehepartner.
Definition
Witwenrente ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine laufende Geldleistung an hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner verstorbener Versicherter.
Die Leistung liegt vor, wenn der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat und eine wirksame Ehe bestand. Voraussetzung ist ferner, dass nach dem Todesfall keine erneute Eheschließung erfolgt ist.
Die Witwenrente wird als kleine oder große Leistung ausgestaltet. Sie knüpft an Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung an.
Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI), insbesondere:
- § 46 SGB VI
Die Witwenrente begründet keinen Anspruch auf eine eigenständige Altersversorgung unabhängig vom Versicherungsverlauf.
Abzugrenzen ist die Witwenrente von:
- der Waisenrente, die Kindern verstorbener Versicherter zusteht
In der Praxis stellt die Witwenrente einen zentralen Bestandteil der staatlichen Hinterbliebenenversorgung dar.