Werkstudent

In Kürze

Ein Werkstudent ist ein während des Studiums beschäftigter Arbeitnehmer. Die Tätigkeit erfolgt neben dem Studium unter besonderen sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen.

Definition

Werkstudent ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen immatrikulierten Studierenden, der neben dem Studium abhängig beschäftigt arbeitet.

Der Status setzt eine bestehende Hochschulimmatrikulation ohne abgeschlossene Abschlussprüfung voraus. Werkstudent liegt vor, wenn die Beschäftigung zeitlich dem Studium untergeordnet bleibt.

Maßgeblich ist eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von höchstens zwanzig Stunden. Sozialversicherungsrechtlich ist der Werkstudent von Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 6 Absatz 1 Nummer 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
  • § 27 Absatz 4 Nummer 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Der Werkstudent bleibt rentenversicherungspflichtig und unterliegt der regulären Lohnbesteuerung. Eine selbstständige Tätigkeit begründet keinen Werkstudentstatus.

In der Praxis betrifft der Werkstudentstatus vor allem befristete Teilzeitarbeitsverhältnisse während der Vorlesungszeit.