Weiterbeschäftigungsanspruch

In Kürze

Der Weiterbeschäftigungsanspruch sichert die tatsächliche Fortsetzung der Arbeit trotz streitiger Beendigung. Er greift in gesetzlich bestimmten arbeitsrechtlichen Konstellationen.

Definition

Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es bezeichnet das Recht auf tatsächliche Fortsetzung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit trotz streitiger Beendigung.

Der Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich angegriffen ist und prozessual fortwirkt. Tatbestandlich erforderlich ist eine objektiv ungeklärte oder festgestellte Unwirksamkeit der Beendigung.

Der Weiterbeschäftigungsanspruch setzt keine Neubegründung des Arbeitsverhältnisses voraus und verändert dessen rechtlichen Bestand nicht.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 102 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • § 78a BetrVG

Eine automatische Weiterarbeitspflicht des Arbeitgebers außerhalb dieser Regelungen besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Weiterbeschäftigungsanspruch von:

  • der Wiedereinstellung als neuem Vertragsabschluss

In der Praxis betrifft der Weiterbeschäftigungsanspruch vor allem Kündigungsschutzverfahren und betriebsverfassungsrechtliche Sonderkonstellationen.