In Kürze
Weiterbildung umfasst berufliche Lernmaßnahmen jenseits der Erstausbildung. Sie dient der Anpassung und Erweiterung vorhandener beruflicher Kompetenzen.
Definition
Weiterbildung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Qualifizierung von Beschäftigten außerhalb einer beruflichen Erstausbildung. Sie bezeichnet Maßnahmen zur Erweiterung, Vertiefung oder Anpassung vorhandener beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten.
Erfasst werden sowohl innerbetriebliche als auch externe Qualifizierungsmaßnahmen mit systematischem beruflichem Bezug. Weiterbildung liegt vor, wenn die Maßnahme auf bestehender Qualifikation aufbaut und keine erstmalige Berufsausbildung darstellt.
Vorausgesetzt ist eine inhaltliche Ausrichtung auf die berufliche Tätigkeit oder Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Förderrechtliche Regelungen ergeben sich insbesondere aus:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Weitere arbeitsrechtliche Aspekte ergeben sich aus Tarifverträgen oder betrieblichen Regelungen. Weiterbildung begründet keinen automatischen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber kraft Gesetzes.
Abzugrenzen ist die Weiterbildung von:
- der Fortbildung, die gesetzlich näher strukturiert sein kann
Weiterbildung beeinflusst nachhaltig Einsatzmöglichkeiten, Vergütungsperspektiven und Anpassungsfähigkeit an technische Veränderungen. Sie spielt in Betrieben eine Rolle bei der Personalentwicklung und arbeitsmarktpolitischen Förderung Beschäftigter.