Werkzeuggeld

In Kürze

Werkzeuggeld ist eine steuerfreie Entschädigung, die Arbeitnehmer erhalten, wenn sie eigene Werkzeuge für ihre Arbeit nutzen. Sie ist auch sozialversicherungsfrei, solange sie die tatsächlichen Kosten nicht offensichtlich übersteigt.

Definition

Wer für seinen Job eigene Werkzeuge mitbringt – etwa Hammer, Säge oder Maurerkelle – kann vom Arbeitgeber dafür eine Entschädigung erhalten. Diese Zahlung nennt man Werkzeuggeld.

Nach § 3 Nr. 30 EStG ist dieses Werkzeuggeld steuerfrei, solange es die tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigt. Da es steuerfrei ist, fallen darauf auch keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Begünstigt sind dabei nur klassische Werkzeuge im handwerklichen Sinne. Zuschüsse für Musikinstrumente, Computer, Diktiergeräte oder Fotoausrüstungen fallen ausdrücklich nicht unter diese Regelung und sind daher steuer- und beitragspflichtig.