Weiterbeschäftigung

In Kürze

Weiterbeschäftigung bezeichnet die vorläufige tatsächliche Fortsetzung der Arbeitsleistung trotz streitiger Beendigung. Sie dient der Sicherung des Beschäftigungsstatus bis zur rechtskräftigen Klärung.

Definition

Weiterbeschäftigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie beschreibt die tatsächliche Fortsetzung der Arbeitsleistung nach Kündigung oder Befristungsende bei ungeklärtem Bestandsstatus.

Das Instrument liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis rechtlich streitig beendet ist und tatsächliche Beschäftigung verlangt wird. Die rechtliche Einordnung erfolgt unabhängig vom materiellen Bestandsschutz und betrifft ausschließlich die vorläufige Leistungserbringung.

Die Weiterbeschäftigung setzt keine neue vertragliche Vereinbarung voraus und verändert den Vertragsstatus nicht.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 102 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.02.1985

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung außerhalb dieser Voraussetzungen besteht nicht.

Abzugrenzen ist die Weiterbeschäftigung von der Wiedereinstellung als neuem Vertragsabschluss.

In der Praxis betrifft sie vor allem Kündigungsschutz- und Befristungskontrollverfahren mit fortdauernder Beschäftigungsunsicherheit.