In Kürze
Der Wirtschaftsprüferbericht fasst Ergebnisse einer Abschlussprüfung strukturiert zusammen. Er dient der internen Information über Ordnungsmäßigkeit und Risiken.
Definition
Der Wirtschaftsprüferbericht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zur gesetzlich geregelten Abschlussprüfung von Unternehmen. Er bezeichnet die schriftliche Darstellung der Feststellungen und Ergebnisse einer durchgeführten Jahresabschlussprüfung.
Der Bericht enthält Beurteilungen zur Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Ein Wirtschaftsprüferbericht liegt vor, wenn der Abschlussprüfer Umfang, Vorgehen und wesentliche Prüfungsfeststellungen zusammenfasst.
Voraussetzung ist eine gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfung durch eine unabhängige, bestellte Person.
Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsprüferbericht sind insbesondere:
- § 316 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 321 HGB
Der Bericht ist regelmäßig nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und unterliegt berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten. Er dokumentiert Prüfungsumfang, angewandte Grundsätze sowie wesentliche Feststellungen zu Risiken und internen Kontrollen.
Der Bericht begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Veröffentlichung oder weitergehende Informationsweitergabe intern.
Abzugrenzen ist der Wirtschaftsprüferbericht von:
- dem Bestätigungsvermerk, der nur das zusammengefasste Prüfungsergebnis öffentlich wiedergibt
In der Praxis dient er dem Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss als zentrale Informationsgrundlage.