Wirtschaftsverbände

In Kürze

Wirtschaftsverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Unternehmen zur Interessenvertretung. Sie wirken branchenbezogen gegenüber Staat, Öffentlichkeit und Marktakteuren.

Definition

Wirtschaftsverbände ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen freiwillige Vereinigungen von Unternehmen eines Wirtschaftszweigs zur Wahrnehmung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen.

Diese Verbände dienen der koordinierten Interessenvertretung ihrer Mitglieder gegenüber staatlichen Stellen, gesellschaftlichen Akteuren und anderen Branchen.

Wirtschaftsverbände liegen vor, wenn Unternehmen sich ohne gesetzliche Beitrittspflicht organisatorisch zusammenschließen.

Voraussetzung ist eine auf Dauer angelegte Verbandsstruktur mit gemeinsamer Zweckverfolgung und eigenständiger Organisation.

Die Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • politische Interessenvertretung
  • fachliche Beratung
  • branchenbezogenen Informationsaustausch

Eine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft besteht nicht.

Wirtschaftsverbände begründen keine Tarifzuständigkeit oder normative Regelungsmacht im Arbeitsverhältnis.

Abzugrenzen sind sie von:

  • Arbeitgeberverbänden, die tarifvertragliche Aufgaben wahrnehmen

In der arbeitsrechtlichen Praxis treten Wirtschaftsverbände vor allem als politische und wirtschaftliche Interessenvertreter ihrer Mitgliedsunternehmen auf.