In Kürze
Wissensmanagement bezeichnet alle Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen sein Wissen systematisch erfasst, nutzt und weiterentwickelt. Wissen gilt dabei als wichtiger Produktionsfaktor — ähnlich wie Kapital oder Arbeit.
Definition
Wissensmanagement (englisch: knowledge management) ist die planmäßige Erfassung, Organisation, Nutzung und Weitergabe von Wissen innerhalb eines Unternehmens. Es umfasst sowohl das Wissen einzelner Mitarbeiter als auch das Wissen der gesamten Organisation.
Ziel ist es, die sogenannte Wissensbasis des Unternehmens zu stärken — also alle Daten, Informationen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die im Arbeitsalltag gebraucht werden. Dabei spielen nicht nur technische Systeme eine Rolle, sondern vor allem die Mitarbeiter selbst und die organisatorischen Strukturen des Unternehmens.
Voraussetzung ist eine organisatorische Festlegung von Verfahren zur Speicherung, Aktualisierung und Weitergabe von Wissen, damit internes und externes Wissen strukturiert verfügbar gemacht und in Arbeitsprozesse integriert werden kann.
Wissen lässt sich in zwei grundlegende Arten einteilen:
- Explizites Wissen — auch kodifizierbares Wissen genannt. Es lässt sich beschreiben, aufschreiben und in Dokumenten festhalten, zum Beispiel wissenschaftliche Erkenntnisse oder Arbeitsanweisungen.
- Implizites Wissen — nicht formalisiertes Wissen, das in den Köpfen der Mitarbeiter steckt und sich oft nicht direkt erklären, sondern nur zeigen lässt, zum Beispiel handwerkliches Geschick oder langjährige Berufserfahrung.
Unternehmen versuchen, beide Wissensarten nutzbar zu machen — auch das implizite Wissen, das sonst beim Ausscheiden eines Mitarbeiters verloren gehen würde. In der betrieblichen Praxis unterstützt Wissensmanagement so Qualifikation, Zusammenarbeit und Kontinuität von Arbeitsprozessen.
Abzugrenzen ist Wissensmanagement vom reinen Informationsmanagement, das keine personenbezogene Wissenskomponente erfasst.
Rechtlich ist der Begriff arbeitsrechtlich nicht eigenständig normiert und wird funktional im Unternehmenskontext verwendet. Wissensmanagement begründet keinen individuellen Anspruch einzelner Beschäftigter auf bestimmte Wissensinhalte. Umgekehrt ist bislang nicht abschließend geklärt, inwieweit Unternehmen einen Anspruch auf das individuelle Wissen ihrer Mitarbeiter haben. Grundsätzlich gilt das Wissen eines Menschen als geistiges Privateigentum. Über den Arbeits- oder Dienstvertrag räumen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegen Entgelt das Recht ein, ihre Arbeitskraft zu nutzen — ob das auch das gesamte Wissen einschließt, etwa Kenntnisse aus einer vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung, ist rechtlich noch offen.