In Kürze
Wissensmanagement bezeichnet den systematischen Umgang mit Wissen im Unternehmen. Es dient der strukturierten Nutzung vorhandener Wissensressourcen.
Definition
Wissensmanagement ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die planmäßige Erfassung, Organisation, Nutzung und Weitergabe von Wissen innerhalb eines Unternehmens.
Es umfasst den Umgang mit explizitem und implizitem Wissen als betriebliche Ressource. Wissensmanagement liegt vor, wenn internes und externes Wissen strukturiert verfügbar gemacht und in Arbeitsprozesse integriert ist.
Voraussetzung ist eine organisatorische Festlegung von Verfahren zur Speicherung, Aktualisierung und Weitergabe von Wissen.
Der Begriff ist arbeitsrechtlich nicht eigenständig normiert, wird jedoch funktional im Unternehmenskontext verwendet.
Wissensmanagement begründet keinen individuellen Anspruch einzelner Beschäftigter auf bestimmte Wissensinhalte.
Abzugrenzen ist es von:
- reinem Informationsmanagement
Das reine Informationsmanagement erfasst keine personenbezogene Wissenskomponente.
In der betrieblichen Praxis unterstützt Wissensmanagement Qualifikation, Zusammenarbeit und Kontinuität von Arbeitsprozessen.