Wirtschaftsausschuss

In Kürze

Der Wirtschaftsausschuss ist ein gesetzlich vorgesehenes Gremium der betrieblichen Interessenvertretung. Er dient der Unterrichtung und Beratung über wirtschaftliche Angelegenheiten.

Definition

Der Wirtschaftsausschuss ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein dauerhaft eingerichtetes innerbetriebliches Gremium zur Behandlung wirtschaftlicher Unternehmensangelegenheiten.

Ein Wirtschaftsausschuss besteht, wenn in einem Unternehmen mit regelmäßig mehr als einhundert Beschäftigten ein entsprechendes Organ gebildet ist.

Seine Aufgabe ist es, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat fortlaufend zu unterrichten.

Voraussetzung ist das Bestehen eines Betriebsrats oder Gesamtbetriebsrats im Unternehmen.

Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere aus:

  • § 106 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Der Wirtschaftsausschuss hat keine Entscheidungs- oder Mitbestimmungsbefugnisse gegenüber unternehmerischen Maßnahmen.

Er ist vom Betriebsrat abzugrenzen, da er lediglich vorbereitende und vermittelnde Funktionen wahrnimmt.

Die Tätigkeit des Gremiums erfolgt unter Beteiligung des Unternehmers oder seines Vertreters.

Seine Mitglieder müssen dem Unternehmen angehören und fachlich geeignet sein.

In der Praxis ermöglicht der Wirtschaftsausschuss eine frühzeitige Information der Arbeitnehmervertretung über wirtschaftliche Entwicklungen.