Wiedereinstellungsanspruch

In Kürze

Der Wiedereinstellungsanspruch betrifft die erneute Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach dessen rechtmäßiger Beendigung. Er setzt veränderte tatsächliche Umstände und eine bestehende Beschäftigungsmöglichkeit voraus.

Definition

Der Wiedereinstellungsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Wiederbegründung eines beendeten Arbeitsverhältnisses bei veränderter Sachlage. Er verpflichtet den Arbeitgeber zur erneuten Einstellung, wenn eine ursprünglich tragfähige Beendigungsprognose nachträglich objektiv entfällt.

Der Anspruch liegt vor, wenn nach Zugang der Kündigung eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit entsteht und fortbesteht. Voraussetzung ist regelmäßig, dass die Kündigung wirksam erfolgte und Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz besteht.

Rechtsgrundlage ist der aus § 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgeleitete Grundsatz von Treu und Glauben.

Der Wiedereinstellungsanspruch begründet keinen Anspruch auf Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses ohne erneuten Begründungsakt.

Abzugrenzen ist der Wiedereinstellungsanspruch vom Weiterbeschäftigungsanspruch, da dieser an ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis anknüpft.

In der Praxis hat der Wiedereinstellungsanspruch Bedeutung bei Prognoseänderungen während laufender Kündigungsfristen insbesondere.