Willenserklärung

In Kürze

Die Willenserklärung ist eine auf Rechtsfolgen gerichtete Äußerung einer Person. Sie wirkt im Rechtsverkehr als Grundelement privatrechtlicher Gestaltung.

Definition

Willenserklärung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die kundgegebene Entscheidung einer geschäftsfähigen Person, einen rechtlich relevanten Erfolg herbeizuführen.

Eine Willenserklärung liegt vor, wenn ein innerer Wille objektiv erkennbar nach außen erklärt ist. Die Erklärung muss auf die Begründung, Änderung oder Beendigung eines Rechtsverhältnisses gerichtet sein.

Ihre Wirksamkeit setzt voraus, dass keine Geschäftsunfähigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit besteht. Empfangsbedürftige Erklärungen entfalten rechtliche Wirkung erst mit ihrem Zugang beim vorgesehenen Erklärungsempfänger.

Maßgeblich ist der Zugang gemäß § 130 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unter gewöhnlichen Umständen der Kenntnisnahmemöglichkeit.

Die Willenserklärung begründet für sich genommen keinen Vertrag ohne korrespondierende Erklärung einer weiteren Partei.

Abzugrenzen ist die Willenserklärung von der bloßen Wissenserklärung, die keinen auf Rechtsfolgen gerichteten Erklärungswillen enthält.

In der arbeitsrechtlichen Praxis steuert die Willenserklärung insbesondere:

  • Vertragsabschlüsse
  • Kündigungen
  • sonstige rechtsgestaltende Erklärungen