In Kürze
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers erlaubt die einseitige Festlegung der konkreten Ausgestaltung der Arbeitsleistung innerhalb rechtlicher Grenzen.
Definition
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers, auch Direktionsrecht genannt, ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die Befugnis des Arbeitgebers, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie Ordnung und Verhalten im Betrieb verbindlich zu bestimmen.
Diese Arbeitsbedingungen dürfen nicht bereits durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz festgelegt sein.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 106 Gewerbeordnung
- § 315 Bürgerliches Gesetzbuch
Die Ausübung des Weisungsrechts setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus und muss nach billigem Ermessen erfolgen. Dies bedeutet eine angemessene Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien.
Unzulässig sind Weisungen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Kollektivrecht, den Arbeitsvertrag oder Grundrechte des Arbeitnehmers verstoßen.
Das Weisungsrecht dient der Organisation und Steuerung des Betriebsablaufs.
Abzugrenzen ist das Weisungsrecht von:
- Änderungen der Arbeitsvertragsbedingungen, die nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung erfolgen können