Wirtschaftsjahr

In Kürze

Das Wirtschaftsjahr bezeichnet einen festgelegten Zeitraum zur Gewinnermittlung und Rechnungslegung. Es dient der zeitlichen Zuordnung betrieblicher Ergebnisse.

Definition

Das Wirtschaftsjahr ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet den zeitlich abgegrenzten Zeitraum, für den ein Unternehmen seine wirtschaftlichen Ergebnisse rechnerisch ermittelt.

Es umfasst regelmäßig zwölf zusammenhängende Monate und endet mit einem festgelegten Bilanzstichtag. Ein Wirtschaftsjahr liegt vor, wenn Erträge und Aufwendungen diesem Zeitraum eindeutig zugeordnet und bilanziell abgeschlossen sind.

Voraussetzung ist eine rechtlich zulässige Festlegung des Zeitraums nach handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Vorgaben.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Einkommensteuergesetz (EStG), insbesondere § 242 HGB und § 4a EStG

Das Wirtschaftsjahr begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch der Beschäftigten.

Abzugrenzen ist es vom Kalenderjahr, das unabhängig von betrieblicher Rechnungslegung zeitlich festgelegt ist.

In der arbeitsrechtlichen Praxis bildet das Wirtschaftsjahr häufig den Bezugsrahmen für wirtschaftliche Kennzahlen und unternehmensbezogene Planungen.