Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr ist der festgelegte Zeitraum — in der Regel 12 Monate — für den ein Unternehmen seinen Gewinn oder Verlust ermittelt und bilanziell abschließt. Er muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

In Kürze

Das Wirtschaftsjahr ist der festgelegte Zeitraum — in der Regel 12 Monate — für den ein Unternehmen seinen Gewinn oder Verlust ermittelt und bilanziell abschließt. Er muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen.

Definition

Das Wirtschaftsjahr bezeichnet den zeitlich abgegrenzten Zeitraum, für den ein Unternehmen seine wirtschaftlichen Ergebnisse durch Inventur und Bilanz buchmäßig festhält. Es ist gleichbedeutend mit dem Gewinnermittlungszeitraum und endet mit einem festgelegten Bilanzstichtag.

Nach § 8b EStDV umfasst das Wirtschaftsjahr grundsätzlich 12 zusammenhängende Monate. Es kann kürzer ausfallen, wenn ein Unternehmen eröffnet, erworben, aufgegeben oder veräußert wird — man spricht dann von einem Rumpf-Wirtschaftsjahr.

Das Wirtschaftsjahr muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr — zum Beispiel vom 1. Juni bis 31. Mai — ist möglich, erfordert aber die Zustimmung des zuständigen Finanzamts. Endet das Wirtschaftsjahr nicht am 31. Dezember, gilt der erzielte Gewinn oder Verlust steuerlich als in dem Kalenderjahr erzielt, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG).

Je nach Art des Unternehmens gelten unterschiedliche Regelungen. § 4a EStG unterscheidet dabei zwischen:

  • Land- und Forstwirten
  • Gewerbetreibenden, die im Handelsregister eingetragen sind
  • anderen Gewerbetreibenden

Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 242 HGB (Handelsgesetzbuch) sowie § 4a EStG (Einkommensteuergesetz). Das Wirtschaftsjahr begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch der Beschäftigten, bildet aber in der Praxis häufig den Bezugsrahmen für wirtschaftliche Kennzahlen und unternehmensbezogene Planungen.

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