In Kürze
Wirtschaftlichkeit beschreibt das Verhältnis von Ertrag zu Aufwand bei wirtschaftlichem Handeln. Der Begriff dient der Bewertung effizienter Ressourcennutzung.
Definition
Wirtschaftlichkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der das Verhältnis zwischen erzieltem wirtschaftlichem Ergebnis und eingesetzten Mitteln in wertmäßiger Betrachtung bezeichnet.
Wirtschaftlichkeit liegt vor, wenn Erträge oder Leistungen die zugehörigen Aufwendungen oder Kosten übersteigen.
Maßgeblich ist eine rechnerische Gegenüberstellung von Nutzen und Mitteleinsatz innerhalb eines definierten Bezugszeitraums.
Voraussetzung ist, dass Erträge und Aufwendungen oder Leistungen und Kosten vergleichbar bewertet sind.
Die Wirtschaftlichkeit wird betriebswirtschaftlich regelmäßig als Quotient aus Ergebnis und Aufwand ermittelt.
Wirtschaftlichkeit begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch oder eine unmittelbare Verpflichtung.
Abzugrenzen ist die Wirtschaftlichkeit von der Produktivität, die mengenmäßige statt wertmäßige Relationen betrachtet.
In der arbeitsrechtlichen Praxis dient Wirtschaftlichkeit als sachlicher Maßstab für unternehmerische Entscheidungen und betriebliche Maßnahmen.