In Kürze
Wirtschaftlichkeit beschreibt das Verhältnis von Ertrag zu Aufwand und zeigt, wie effizient ein Unternehmen mit seinen Mitteln umgeht. Je günstiger dieses Verhältnis, desto wirtschaftlicher arbeitet das Unternehmen.
Definition
Wirtschaftlichkeit ist ein Maß für den rationalen Umgang mit knappen Ressourcen. Sie bezeichnet das wertmäßige Verhältnis zwischen erzieltem wirtschaftlichem Ergebnis und eingesetzten Mitteln — also zwischen Ertrag (in Geld gemessener Wertezuwachs) und Aufwand (in Geld gemessener Wert aller verbrauchten Güter und Leistungen).
Die Wirtschaftlichkeit wird als Quotient aus Ertrag und Aufwand berechnet. Sie gilt als gegeben, wenn dieser Quotient gleich oder größer als 1 ist: Ein Wert größer als 1 bedeutet einen Wertezuwachs, ein Wert von genau 1 bedeutet kostendeckendes Arbeiten, ein Wert kleiner als 1 bedeutet einen Verlust.
Die Wirtschaftlichkeit steigt, wenn bei gleichbleibendem Ertrag der Aufwand sinkt — oder wenn bei gleichbleibendem Aufwand der Ertrag steigt. Ein Unternehmen, das nach dem Wirtschaftlichkeitsprinzip handelt, wählt stets die Alternative mit der höchsten Wirtschaftlichkeit.
In der Kostentheorie wird statt Ertrag und Aufwand das Verhältnis von Erlös (Einnahmen aus Verkauf, Vermietung oder Verpachtung) zu Kosten (Wert aller für die Produktion verbrauchten Güter und Leistungen) betrachtet. Die Bewertungsregel bleibt dieselbe.
Für die Beurteilung von Investitionen gibt es zwei Gruppen von Berechnungsverfahren:
- Statische Verfahren (z. B. Kostenvergleichsrechnung, Gewinnvergleichsrechnung, Rentabilitätsrechnung, Amortisationsrechnung) — einfach, aber nur kurzfristig ausgerichtet und ohne Berücksichtigung des genauen Zeitpunkts von Zahlungen.
- Dynamische Verfahren (z. B. Kapitalwertmethode, Annuitätenmethode, interner Zinsfuß) — genauer, da sie den zeitlichen Anfall von Ein- und Auszahlungen über die gesamte Nutzungsdauer einbeziehen.
In der arbeitsrechtlichen Praxis dient Wirtschaftlichkeit als sachlicher Maßstab für unternehmerische Entscheidungen und betriebliche Maßnahmen. Sie begründet jedoch keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch oder eine unmittelbare Verpflichtung.
Wirtschaftlichkeit ist abzugrenzen von Produktivität (mengenmäßiges Verhältnis von Einsatz zu Ergebnis, ohne Geldwertbetrachtung) und Rentabilität (Verhältnis von Gewinn zum eingesetzten Kapital, angegeben als Prozentsatz).