Wirtschaftliche Güter

In Kürze

Wirtschaftliche Güter sind knappe Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen. Sie bilden die Grundlage planvollen wirtschaftlichen Handelns.

Definition

Wirtschaftliche Güter sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen knappe Mittel, die zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse eingesetzt werden können.

Diese Güter liegen vor, wenn ihre Verfügbarkeit begrenzt ist und sie wirtschaftlicher Disposition unterliegen. Erfasst sind sowohl materielle als auch immaterielle Güter mit wirtschaftlichem Nutzen.

Voraussetzung ist, dass die Güter nicht frei verfügbar sind und einer bewussten Zuweisung oder Nutzung bedürfen.

Eine ausdrückliche gesetzliche Definition wirtschaftlicher Güter besteht nicht, der Begriff wird jedoch systematisch verwendet.

Wirtschaftliche Güter begründen keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch oder unmittelbare Leistungspflicht.

Abzugrenzen sind sie von freien Gütern, die ohne wirtschaftliche Knappheit zur Verfügung stehen.

In der arbeitsrechtlichen Praxis dienen wirtschaftliche Güter als Bezugspunkt für betriebliche Ressourcen- und Entscheidungsstrukturen.