Werkswohnung

In Kürze

Eine Werkswohnung ist eine Wohnung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis vermietet. Sie kann aus betrieblichen Gründen notwendig sein oder als soziale Leistung des Arbeitgebers angeboten werden.

Definition

Werkswohnungen — auch Betriebs-, Dienst- oder Werksdienstwohnungen genannt — werden Arbeitnehmern vom Unternehmen in der Regel deshalb vermietet, weil ein Arbeitsverhältnis besteht. Die Gründe dafür sind unterschiedlich.

Manchmal ist die Wohnung betrieblich notwendig, zum Beispiel für Hausmeister oder Aufsichtspersonal, das jederzeit erreichbar sein muss. In anderen Fällen stellt der Arbeitgeber Wohnraum als soziale Leistung bereit — etwa um Beschäftigten in Ballungsgebieten preisgünstiges Wohnen zu ermöglichen.

Steuer: Zahlt ein Arbeitnehmer weniger Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete, gilt die Differenz als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Dasselbe gilt, wenn eine Werkswohnung zum Kauf angeboten wird und der Preis für Beschäftigte niedriger ist als für außenstehende Käufer.

Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat bei der Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht:

  • § 87 Abs. 1 Nr. 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Viele Unternehmen haben ihren Bestand an Werkswohnungen in den letzten Jahrzehnten reduziert oder die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und den Mietern zum Kauf angeboten.