Weihnachtsgeld

In Kürze

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers, die steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Es gilt als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.

Definition

Weihnachtsgeld ist eine freiwillige oder vertraglich vereinbarte Sonderzahlung, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten — meist im November oder Dezember — zusätzlich zum regulären Lohn zahlen. Steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wird es wie Arbeitslohn behandelt.

Zuflussprinzip: In der Sozialversicherung entsteht die Beitragspflicht erst dann, wenn das Weihnachtsgeld tatsächlich ausgezahlt wird. Ein bloßer rechtlicher Anspruch darauf reicht nicht aus — anders als beim laufenden Gehalt.

Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber müssen Beiträge grundsätzlich am drittletzten Bankarbeitstag des Monats in voraussichtlicher Höhe abführen. Steht die Auszahlung des Weihnachtsgeldes in diesem Monat mit hinreichender Sicherheit fest, muss es bereits bei dieser Vorauszahlung berücksichtigt werden.

Ausnahme bei den Umlagen: Obwohl Weihnachtsgeld beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist, bleibt es bei der Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) außen vor. Das betrifft den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft.