Werkswohnung

Eine Werkswohnung ist Wohnraum, den ein Unternehmen seinen Beschäftigten aufgrund des Arbeitsverhältnisses überlässt — entweder aus betrieblicher Notwendigkeit oder als soziale Leistung. Die Nutzung ist funktional an das Arbeitsverhältnis geknüpft und endet in der Regel mit der Beschäftigung.

In Kürze

Eine Werkswohnung ist Wohnraum, den ein Unternehmen seinen Beschäftigten aufgrund des Arbeitsverhältnisses überlässt — entweder aus betrieblicher Notwendigkeit oder als soziale Leistung. Die Nutzung ist funktional an das Arbeitsverhältnis geknüpft und endet in der Regel mit der Beschäftigung.

Definition

Der Begriff Werkswohnung — auch Betriebs-, Dienst- oder Werksdienstwohnung genannt — bezeichnet Wohnraum, der Arbeitnehmern vom Unternehmen wegen ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zugewiesen wird. Entscheidend ist, dass die Überlassung objektiv an das Arbeitsverhältnis anknüpft und mit dessen Dauer verknüpft ist.

Die Gründe für die Bereitstellung sind unterschiedlich: Manchmal ist die Wohnung betrieblich notwendig, etwa für Hausmeister oder Aufsichtspersonal, das jederzeit erreichbar sein muss. In anderen Fällen stellt der Arbeitgeber Wohnraum als soziale Leistung bereit — zum Beispiel um Beschäftigten in Ballungsgebieten preisgünstiges Wohnen zu ermöglichen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung besteht nicht.

Die Ausgestaltung erfolgt entweder durch einen selbständigen Mietvertrag oder durch eine arbeitsvertraglich integrierte Überlassung. Abzugrenzen ist die Werkswohnung von der gewöhnlichen Wohnraummiete ohne arbeitsbezogenen Überlassungszweck.

Kündigungsrecht: Für Werkswohnungen gelten besondere kündigungsrechtliche Regelungen nach § 576 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Mitbestimmung: In mitbestimmungspflichtigen Betrieben hat der Betriebsrat bei der Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht nach § 87 Absatz 1 Nummer 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Steuern: Zahlt ein Arbeitnehmer weniger Miete als die ortsübliche Vergleichsmiete, gilt die Differenz als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Dasselbe gilt, wenn eine Werkswohnung zum Kauf angeboten wird und der Preis für Beschäftigte niedriger ist als für außenstehende Käufer.

Viele Unternehmen haben ihren Bestand an Werkswohnungen in den letzten Jahrzehnten reduziert oder die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und den Mietern zum Kauf angeboten.

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