In Kürze
Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung des Arbeitgebers, die meist im November oder Dezember gewährt wird. Sie ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und gilt als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt.
Definition
Weihnachtsgeld bezeichnet eine einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Sonderzahlung zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt. Es knüpft unabhängig von der konkreten Arbeitsleistung an einen bestimmten Stichtag — in der Regel das Kalenderjahresende — an.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. Eine Anspruchsgrundlage kann sich jedoch aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Darüber hinaus kann ein Anspruch durch gleichmäßige Gewährung nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entstehen.
Vom Weihnachtsgeld abzugrenzen ist das dreizehnte Monatsgehalt, das die Arbeitsleistung zeitanteilig vergütet — während das Weihnachtsgeld unabhängig von der erbrachten Leistung gewährt wird.
Steuer- und Sozialversicherungspflicht: Weihnachtsgeld wird steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wie Arbeitslohn behandelt. In der Sozialversicherung gilt das Zuflussprinzip: Die Beitragspflicht entsteht erst mit der tatsächlichen Auszahlung — ein bloßer rechtlicher Anspruch genügt nicht.
Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber müssen Beiträge grundsätzlich am drittletzten Bankarbeitstag des Monats in voraussichtlicher Höhe abführen. Steht die Auszahlung des Weihnachtsgeldes in diesem Monat mit hinreichender Sicherheit fest, muss es bereits bei dieser Vorauszahlung berücksichtigt werden.
Ausnahme bei den Umlagen: Obwohl Weihnachtsgeld beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist, bleibt es bei der Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) außen vor. Das betrifft den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Mutterschaft.