Zahlungsverzug

In Kürze

Zahlungsverzug bezeichnet die nicht fristgerechte Zahlung fälliger Arbeitsvergütung durch den Arbeitgeber. Er entsteht automatisch mit Ablauf des festgelegten Zahlungstermins.

Definition

Zahlungsverzug ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Einordnung verspäteter oder ausbleibender Entgeltleistungen im bestehenden Arbeitsverhältnis. Er beschreibt den Zustand, dass geschuldete Vergütung bei Eintritt der Fälligkeit nicht bewirkt ist.

Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Entgeltforderung fällig ist und der Arbeitgeber nicht rechtzeitig leistet. Die Fälligkeit ist bestimmt, sobald die Arbeitsleistung erbracht oder ein gleichwertiger Vergütungsanspruch entstanden ist.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 614 BGB zur Entgeltfälligkeit

Eine vorherige Mahnung ist nicht erforderlich, sofern der Zahlungstermin kalendermäßig bestimmt ist.

Abzugrenzen ist der Zahlungsverzug vom bloßen Lohnrückstand, der lediglich den tatsächlichen Zahlungsrückstand bezeichnet.

Zahlungsverzug ist praxisrelevant für Ansprüche auf Verzugszinsen, Zurückbehaltungsrechte und außerordentliche Beendigungstatbestände des Arbeitnehmers.