Zahlungsziel

Das Zahlungsziel ist eine festgelegte Frist, innerhalb derer eine geschuldete Zahlung zu leisten ist. Es verschiebt den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt und bestimmt, ab wann Verzugsfolgen eintreten können.

In Kürze

Das Zahlungsziel ist eine festgelegte Frist, innerhalb derer eine geschuldete Zahlung zu leisten ist. Es verschiebt den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt und bestimmt, ab wann Verzugsfolgen eintreten können.

Definition

Grundsätzlich gilt nach § 271 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass eine Geldschuld sofort fällig ist — bei einem Kauf also Ware gegen Geld, gleichzeitig. Wird nichts anderes vereinbart, gilt diese Regel automatisch.

Ein Zahlungsziel ist eine abweichende Vereinbarung: Es legt kalendermäßig oder fristbezogen fest, bis wann eine Zahlung spätestens zu leisten ist. Voraussetzung ist das Bestehen einer wirksamen Geldforderung aus einem Austauschverhältnis oder Entgeltanspruch.

Wenn ein Verkäufer dem Käufer ein Zahlungsziel einräumt, erhält der Käufer die Ware bereits und bezahlt sie erst später. Man spricht dann von einem Zielkauf oder Kauf auf Ziel. Das Gegenteil ist das Bargeschäft, bei dem Lieferung und Zahlung gleichzeitig stattfinden. Für den Käufer bedeutet ein Zahlungsziel einen kurzfristigen Kredit durch den Lieferanten; für den Verkäufer ist es ein Mittel zur Kundengewinnung, birgt aber das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Käufers.

In der Praxis beträgt das Zahlungsziel häufig 30 Tage nach Rechnungserhalt oder Lieferung. Es kann aber auch als konkretes Datum angegeben werden (z. B. „zahlbar bis 15.12.20XX") oder als allgemeine Regelung wie „45 Tage nach Rechnungsdatum". Ein Zahlungsziel begründet keine Pflicht zur Gewährung eines Aufschubs über die vereinbarte Frist hinaus.

Häufig verbinden Verkäufer das Zahlungsziel mit einem Skonto: Wer früher zahlt, erhält einen kleinen Preisnachlass.

Für den Zahlungsverzug gilt nach § 286 Abs. 3 BGB: Zahlt ein Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungserhalt, gerät er automatisch in Verzug — ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Das gilt jedoch nur zwischen Kaufleuten. Ist der Käufer ein Verbraucher, muss auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen werden.

Der Begriff Zahlungsziel ist von der Zahlungsfrist abzugrenzen, die lediglich einen rein rechnerischen Endtermin bezeichnet, ohne zwingend die Fälligkeit zu verschieben.

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