In Kürze
Das Zahlungsziel ist eine vereinbarte Frist, innerhalb derer der Käufer eine bereits erhaltene Ware bezahlen muss. Es weicht von der gesetzlichen Grundregel ab, nach der Zahlung und Lieferung gleichzeitig erfolgen sollen.
Definition
Grundsätzlich gilt nach § 271 BGB, dass der Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen ist — also Ware gegen Geld, gleichzeitig. Wenn Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbaren, gilt diese Regel automatisch.
Ein Zahlungsziel ist eine abweichende Vereinbarung: Der Verkäufer räumt dem Käufer eine bestimmte Frist ein, um die bereits gelieferte Ware später zu bezahlen. Man spricht dann von einem Zielkauf oder Kauf auf Ziel. Das Gegenteil ist das Bargeschäft, bei dem Lieferung und Zahlung gleichzeitig stattfinden.
Für den Käufer bedeutet ein Zahlungsziel einen kurzfristigen Kredit durch den Lieferanten. Für den Verkäufer ist es ein Mittel, um mehr Kunden zu gewinnen — birgt aber das Risiko, dass der Käufer in der Zwischenzeit zahlungsunfähig wird.
Häufig verbinden Verkäufer das Zahlungsziel mit einem Skonto: Wer früher zahlt, bekommt einen kleinen Preisnachlass.
In Deutschland beträgt das Zahlungsziel oft 30 Tage nach Rechnungserhalt oder Lieferung. Es kann aber auch als konkretes Datum angegeben werden, zum Beispiel „zahlbar bis 15.12.20XX", oder als allgemeine Regelung wie „45 Tage nach Rechnungsdatum".
Wichtig für den Zahlungsverzug: Nach § 286 Abs. 3 BGB gerät ein Käufer automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungserhalt zahlt — ohne dass eine Mahnung nötig ist. Das gilt jedoch nur zwischen Kaufleuten. Ist der Käufer ein Verbraucher, muss auf der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen werden.