In Kürze
Zutrittskontrolle bezeichnet Maßnahmen zur Begrenzung des physischen Zugangs zu bestimmten Bereichen. Sie dient dem Schutz von Personen, Sachen und Informationen.
Definition
Zutrittskontrolle ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie umfasst organisatorische, technische oder personelle Maßnahmen zur Steuerung des Zugangs zu betrieblichen Räumen oder Bereichen.
Der Zugang erfolgt nur nach Identitätsprüfung und Berechtigung. Voraussetzung ist eine Regelung, welche Personen zu welchen Zeiten bestimmte Bereiche betreten dürfen.
Die Ausgestaltung kann manuell, technisch oder kombiniert erfolgen und ist objektiv festgelegt. Zutrittskontrolle schützt Beschäftigte, Betriebsmittel und sensible Informationen.
Rechtsgrundlage bei Verarbeitung personenbezogener Daten:
- Artikel 32 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Zutrittskontrolle begründet keine Leistungs- oder Verhaltensüberwachung der Beschäftigten.
Abzugrenzen ist sie von:
- Zugriffskontrolle auf IT-Systeme
- Datenbestände
In der Praxis beeinflusst Zutrittskontrolle Sicherheitskonzepte, Datenschutzmaßnahmen und organisatorische Abläufe.