Zustimmungsverweigerung

In Kürze

Die Zustimmungsverweigerung bezeichnet die formelle Ablehnung einer mitbestimmungspflichtigen personellen Maßnahme durch den Betriebsrat. Sie ist an gesetzlich festgelegte Voraussetzungen gebunden.

Definition

Zustimmungsverweigerung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtlich formalisierte Ablehnung einer personellen Einzelmaßnahme durch den zuständigen Betriebsrat.

Sie betrifft Maßnahmen der Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung im Sinne des Mitbestimmungsrechts.

Voraussetzung ist, dass die Ablehnung fristgerecht, schriftlich und mit einem konkreten gesetzlichen Grund erfolgt.

Die zulässigen Gründe sind abschließend in § 99 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.

Erfolgt keine ordnungsgemäße Zustimmungsverweigerung innerhalb der Wochenfrist, gilt die Zustimmung als erteilt.

Die Zustimmungsverweigerung begründet kein eigenständiges Gestaltungsrecht über die personelle Maßnahme.

Abzugrenzen ist sie vom Zustimmungsersetzungsverfahren als gerichtlicher Folge der Ablehnung.

In der betrieblichen Praxis steuert die Zustimmungsverweigerung die Durchsetzbarkeit mitbestimmungspflichtiger Personalentscheidungen.