In Kürze
Zeiterfassung bezeichnet die systematische Aufzeichnung von Arbeits- und Anwesenheitszeiten der Beschäftigten. Sie bildet die Grundlage für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
Definition
Die Zeiterfassung dient dazu, die An- und Abwesenheitszeiten von Mitarbeitern festzuhalten. Die so gewonnenen Zeitdaten fließen direkt in die Lohn- und Gehaltsabrechnung ein und können auch für leistungsabhängige Vergütungsmodelle wie Akkord- oder Prämienlohn genutzt werden.
In kleinen Betrieben und bestimmten Branchen — etwa dem Baugewerbe — erfolgt die Erfassung häufig noch manuell, zum Beispiel über Stundenzettel. Größere Unternehmen setzen dagegen elektronische Zeiterfassungsterminals ein, da eine manuelle Erfassung ab einer gewissen Betriebsgröße fehleranfällig und aufwendig wird.
Ein bekannter Kritikpunkt: Zeiterfassung misst die Anwesenheit, nicht die tatsächliche Leistung der Beschäftigten. Deshalb verzichten manche Unternehmen ganz darauf und setzen stattdessen auf Vertrauensarbeitszeit — ein Modell ohne Zeitkontrolle, das auf Eigenverantwortung und Ergebnisorientierung setzt.
Mitbestimmung des Betriebsrats: Sobald technische Einrichtungen eingesetzt werden, die das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern überwachen können, hat der Betriebsrat ein gesetzliches Mitbestimmungsrecht. Das gilt ausdrücklich auch für Zeiterfassungssysteme.
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) — Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen
Da bei der Zeiterfassung persönliche Daten der Beschäftigten verarbeitet werden, sind zudem die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten.