In Kürze
Das einfache Zeugnis bestätigt, was ein Arbeitnehmer gemacht hat und wie lange er beschäftigt war — ohne Beurteilung von Leistung oder Verhalten.
Definition
Ein Arbeitszeugnis gibt es in zwei Formen: das einfache und das qualifizierte Zeugnis. Das einfache Zeugnis enthält ausschließlich Angaben zur Art der Tätigkeit und zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Bewertung der Arbeitsleistung oder des Verhaltens fehlt darin bewusst.
Typischerweise wird es für kurzzeitig Beschäftigte ausgestellt — zum Beispiel für Praktikanten, Aushilfen oder Arbeitnehmer mit befristeten Kurzverträgen.
Folgende Pflichtangaben gehören in jedes einfache Zeugnis:
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Ausstellungsort und Ausstellungsdatum
- Konkreter Beschäftigungszeitraum (z. B. 01.04.2020 bis 31.03.2022)
- Genaue Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten
Auf Wunsch des Arbeitnehmers können zusätzlich Beruf, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort aufgenommen werden.
Bei der Dauer zählt die rechtliche Beschäftigungszeit — nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitstage. Krankheitszeiten, Wehrübungen und Freistellungen mit Lohnfortzahlung werden dabei mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt bei außerordentlicher Kündigung.
Die Tätigkeitsbeschreibung muss vollständig und genau sein, damit sich ein künftiger Arbeitgeber ein klares Bild machen kann. Hat der Arbeitnehmer zeitweise höherwertige Aufgaben übernommen oder eine Vorgesetztenfunktion vertreten, sollte das ausdrücklich erwähnt werden.
Den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss das einfache Zeugnis grundsätzlich nicht nennen. Bei sehr kurzen Beschäftigungszeiten oder wenn das Austrittsdatum innerhalb eines Monats liegt, kann die Angabe des Beendigungsgrundes jedoch erforderlich werden.