In Kürze
Das qualifizierte Zeugnis enthält neben Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung auch eine Beurteilung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers. Es muss vom Arbeitnehmer ausdrücklich verlangt werden.
Definition
Ein qualifiziertes Zeugnis geht über das einfache Zeugnis hinaus: Es beschreibt nicht nur, was jemand wie lange gemacht hat, sondern bewertet auch, wie gut die Arbeit war und wie sich der Arbeitnehmer verhalten hat.
Den Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer — auch Probe- oder Aushilfskräfte — sofern das Beschäftigungsverhältnis lang genug war, um Leistung und Führung zuverlässig beurteilen zu können. Eine gesetzliche Mindestbeschäftigungsdauer gibt es nicht.
Wichtig: Der Arbeitnehmer muss das qualifizierte Zeugnis ausdrücklich verlangen. Hat er sich einmal dafür entschieden und gefällt ihm die Beurteilung nicht, kann er nicht nachträglich ein einfaches Zeugnis fordern. Er kann jedoch eine Berichtigung verlangen, wenn das Zeugnis objektiv falsch ist.
Die Beurteilung muss wahrheitsgemäß und vollständig sein. Besondere Befugnisse oder Vollmachten sind zu nennen. Auch wesentliche negative Tatsachen dürfen nicht fehlen — einmalige, untypische Verfehlungen hingegen müssen nicht aufgenommen werden.
Die Formulierung des Zeugnisses liegt allein beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann kein selbst vorformuliertes Zeugnis einklagen, wohl aber eine gerichtliche Überprüfung des Inhalts verlangen.
Ein qualifiziertes Zeugnis enthält in der Regel folgende Bestandteile:
- Überschrift „Zeugnis"
- Persönliche Angaben zum Arbeitnehmer
- Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
- Werdegang im Unternehmen
- Ausgeübte Tätigkeiten und Schwerpunkte
- Leistungsbeurteilung
- Führungsbeurteilung
- Beendigungsgrund (falls gewünscht oder erforderlich)
- Schlusssatz mit Dank und guten Wünschen (nicht zwingend)
- Datum und Unterschrift des Arbeitgebers