In Kürze
Im Arbeitszeugnis gibt es eine inoffizielle „Zeugnissprache": Bestimmte Formulierungen stehen für bestimmte Leistungsbewertungen – oft ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist.
Definition
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein und dürfen keine offenen Negativaussagen enthalten. Deshalb hat sich in der Praxis ein sogenannter Beurteilungscode entwickelt: Bestimmte Formulierungen stehen verschlüsselt für bestimmte Leistungsnoten.
Obwohl diese Zeugnissprache keine gesetzliche Grundlage hat, ist sie in vielen Personalabteilungen, bei Arbeitsrichtern und erfahrenen Arbeitnehmern bekannt. Bei kleineren Betrieben – etwa im Handwerk – kann man jedoch nicht immer davon ausgehen, dass diese Codes bewusst eingesetzt werden.
Die gebräuchlichsten Leistungsformulierungen im Überblick:
- „Stets zur vollsten Zufriedenheit" – sehr gute Leistungen
- „Stets zur vollen Zufriedenheit" – gute bis sehr gute Leistungen
- „Immer sehr zufrieden" / „stets sehr zufrieden" – gute Leistungen
- „Immer zufrieden" – durchschnittliche Leistungen
- „Stets zur Zufriedenheit" / „waren befriedigend" – unterdurchschnittliche Leistungen
- „Zur Zufriedenheit" – ausreichende Leistungen
- „Im großen und ganzen zufrieden" – sehr schlechte Leistungen
- „Hat sich bemüht" – erhebliche Mängel
- „War stets bemüht" – gravierende Mängel
Neben diesen bekannten Formeln gibt es auch schwerer erkennbare Techniken, mit denen Zeugnisaussteller versteckte Botschaften übermitteln:
- Ablenkung durch Nebensächlichkeiten: Es werden unwichtige Dinge hervorgehoben, um von Schwächen im Kernbereich abzulenken.
- Übertreibung: Eine Eigenschaft wird so stark betont, dass sie als Schwäche erscheint (z. B. „überdurchschnittliche Kompromissbereitschaft" als Hinweis auf mangelnde Durchsetzungsfähigkeit).
- Weglassen wichtiger Aussagen: Wird z. B. nur das Verhältnis zu Vorgesetzten gelobt, kann das bedeuten, dass der Umgang mit Kollegen problematisch war.
- Umgekehrte Reihenfolge: Die übliche Reihenfolge (erst Vorgesetzte, dann Kollegen) wird umgedreht – das wertet die zuletzt genannte Gruppe ab.
- Indirekte Aussagen: Wird eine Anforderung beschrieben, ohne den Mitarbeiter zu erwähnen, deutet das darauf hin, dass er diese Anforderung nicht erfüllt hat.
- Amtliche Floskeln: Einleitungen wie „Wir bescheinigen …" oder „Wir können versichern …" können darauf hinweisen, dass die folgende Formulierung auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters aufgenommen wurde und nicht die eigentliche Einschätzung des Arbeitgebers widerspiegelt.
Arbeitnehmer sollten ihr Zeugnis daher sorgfältig lesen und bei Unklarheiten nachfragen – denn auch unbeabsichtigt verwendete Formulierungen können beim nächsten Arbeitgeber einen falschen Eindruck hinterlassen.