Zeitlohn

Beim Zeitlohn richtet sich die Vergütung ausschließlich nach der geleisteten Arbeitszeit – etwa als Stunden-, Tages- oder Monatslohn. Die erbrachte Arbeitsmenge oder Qualität spielt dabei keine Rolle.

In Kürze

Beim Zeitlohn richtet sich die Vergütung ausschließlich nach der geleisteten Arbeitszeit – etwa als Stunden-, Tages- oder Monatslohn. Die erbrachte Arbeitsmenge oder Qualität spielt dabei keine Rolle.

Definition

Zeitlohn ist eine Vergütungsform, bei der die Arbeitszeit die alleinige Grundlage für die Berechnung des Entgelts bildet. Typischerweise wird ein fester Stundenlohn vereinbart, der mit der Anzahl der geleisteten Stunden multipliziert wird. Das Arbeitsentgelt kann aber auch nach Tagen oder Monaten bemessen sein.

Der Zeitlohn orientiert sich an einer durchschnittlichen Normalleistung. Arbeitet ein Arbeitnehmer schneller oder produziert mehr, hat das keinen Einfluss auf seinen Lohn. Damit bietet der Zeitlohn keinen finanziellen Anreiz, die Arbeitsintensität zu steigern. In manchen Fällen kann er jedoch durch Prämien ergänzt werden.

Die rechtliche Einordnung erfolgt nach den allgemeinen Regeln des Arbeitsvertragsrechts ohne spezielle Sondernorm. Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungsvergütung wird durch den Zeitlohn allein nicht begründet.

Der Zeitlohn eignet sich besonders in folgenden Situationen:

  • Qualitätsarbeit: wenn Genauigkeit und Präzision wichtiger sind als Schnelligkeit
  • Bereitschaftsdienst: wenn der Arbeitnehmer anwesend sein muss, aber nur bei Bedarf aktiv tätig wird
  • Kein Einfluss auf das Arbeitstempo: wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsgeschwindigkeit nicht selbst bestimmen kann
  • Besondere Risiken: wenn technische oder gesundheitliche Gefahren mit der Arbeit verbunden sind
  • Kein Akkordlohn möglich: wenn technische oder wirtschaftliche Gründe gegen eine mengenabhängige Vergütung sprechen

Die geleisteten Stunden werden über Stundenzettel oder elektronische Zeiterfassungssysteme nachgewiesen.

Abzugrenzen ist der Zeitlohn von:

  • Akkordlohn: Vergütung nach der produzierten Menge
  • Prämienlohn: leistungsbezogene Entgeltbemessung mit zusätzlichen Anreizen

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