Zuschläge

In Kürze

Zuschläge sind zusätzliche Entgeltbestandteile für Arbeitsleistungen unter besonderen zeitlichen oder sachlichen Bedingungen. Sie ergänzen den Grundlohn für bestimmte Belastungen.

Definition

Zuschläge sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen zusätzlich zum Grundlohn gewährte Vergütungsbestandteile für Arbeitsleistungen unter besonderen Belastungen.

Zuschläge liegen vor, wenn Arbeitszeiten oder Tätigkeiten objektiv als zuschlagspflichtig festgelegt sind. Voraussetzung ist eine eindeutige Zuordnung der Arbeitsleistung zu definierten Mehrbelastungen oder besonderen Umständen.

Zuschläge können sich auf folgende Bereiche beziehen:

  • Nachtarbeit
  • Sonntagsarbeit
  • Feiertagsarbeit
  • Mehrarbeit
  • erschwerte Arbeitsbedingungen

Die rechtliche Grundlage ergibt sich regelmäßig aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.

Zuschläge sind nicht gesetzlich einheitlich geregelt, soweit keine spezialgesetzlichen Ausgleichsansprüche bestehen.

Zuschläge begründen keinen eigenständigen Anspruch ohne entsprechende kollektiv- oder individualrechtliche Grundlage.

Abzugrenzen sind Zuschläge von:

  • Grundlohn
  • sonstigen festen Vergütungsbestandteilen

In der betrieblichen Praxis beeinflussen Zuschläge die Vergütungsabrechnung und Arbeitszeitgestaltung.