In Kürze
Zeugnissprache bezeichnet die besondere Art, wie Arbeitszeugnisse formuliert werden — oft so, dass bestimmte Aussagen, Auslassungen oder Formulierungen mehr bedeuten, als sie auf den ersten Blick sagen.
Definition
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss nach dem Wohlwollensgebot positiv klingen — selbst wenn die Leistung eines Mitarbeiters nicht überzeugend war. Das führt dazu, dass Zeugnisse häufig schablonenhaft, mehrdeutig oder nichtssagend wirken. Erfahrene Personalverantwortliche lesen deshalb „zwischen den Zeilen".
Gleichzeitig gilt das Offenheitsgebot: Ein Zeugnis darf keine verschlüsselten Aussagen enthalten, die nur Eingeweihte verstehen. In der Praxis ist die Grenze zwischen erlaubter Formulierung und unzulässiger Geheimsprache jedoch fließend.
Bewusstes Weglassen ist ein wichtiges Mittel der Zeugnissprache. Fehlt bei einer Führungskraft jede Aussage zum Führungsverhalten, bei einem Verkäufer jede Aussage zum Kundenkontakt oder bei einem Fahrer der Hinweis auf unfallfreies Fahren, werten Zeugnisleser das als versteckten Hinweis auf Schwächen.
Auch Einschränkungen verändern die Bedeutung: Wörter wie „insgesamt", „in erster Linie" oder „im Wesentlichen" relativieren eine sonst positive Aussage. Wird Zufriedenheit nur gegenüber bestimmten Gruppen (z. B. Kunden) erwähnt, gilt im Umkehrschluss: Bei den nicht genannten Gruppen (z. B. Vorgesetzten) gab es Probleme.
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Schlusssatz. Er besteht im Idealfall aus drei Teilen — dem Bedauern über das Ausscheiden, dem Dank für die Arbeit und guten Wünschen für die Zukunft (sogenannte BDZ-Formel). Fehlt einer dieser Teile oder werden Attribute wie „erfolgreich" oder „gut" weggelassen, signalisiert das eine geringere Wertschätzung. Fehlen die Zukunftswünsche ganz, gilt das als besonders negatives Zeichen.
Grundsätzlich gilt: Das Formulierungsrecht liegt beim Arbeitgeber, ist aber gerichtlich überprüfbar. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Wortlaut. Die Gefahr der Fehlinterpretation ist groß — nicht jede auffällige Formulierung ist absichtlich negativ gemeint. Zeugnisleser sollten das Zeugnis daher stets im Gesamtzusammenhang bewerten.
- Tipp für Arbeitnehmer: Prüfen Sie, ob alle für Ihre Stelle typischen Eigenschaften erwähnt sind.
- Tipp für Aussteller: Klare, sachliche Formulierungen ohne Schnörkel reduzieren das Risiko von Missverständnissen.
- Achtung: Übertriebene Lobeshymnen können das Gegenteil bewirken — sie wecken Misstrauen.