Zielvereinbarung

Eine Zielvereinbarung ist eine schriftliche Absprache zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter über konkrete, messbare Ziele und den Zeitraum zu ihrer Erreichung. Sie ist ein wichtiges Instrument der Personalführung und strukturiert Leistungserwartungen verbindlich.

In Kürze

Eine Zielvereinbarung ist eine schriftliche Absprache zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter über konkrete, messbare Ziele und den Zeitraum zu ihrer Erreichung. Sie ist ein wichtiges Instrument der Personalführung und strukturiert Leistungserwartungen verbindlich.

Definition

Die Zielvereinbarung ist ein arbeitsrechtliches Instrument — eine vertragliche Nebenabrede, in der konkrete, überprüfbare und zeitlich begrenzte Ziele gemeinsam festgelegt werden. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Jedes Ziel besteht typischerweise aus einer Zielrichtung, einer Messgröße, einem Wert und gegebenenfalls einem Bezugswert. Ein typisches Beispiel lautet: „Steigerung des Umsatzes um 5 % gegenüber dem Vorjahr."

Man unterscheidet zwei Arten von Zielen:

  • Strategische Ziele sind langfristig ausgerichtet und betreffen das gesamte Unternehmen, etwa die Erschließung neuer Märkte oder die Entwicklung neuer Produkte.
  • Operative Ziele sind kurz- bis mittelfristig und beziehen sich auf einzelne Bereiche oder Abteilungen — meist auf ein Jahr, ein Quartal oder einen Monat.

Operative Ziele müssen stets auf den übergeordneten strategischen Unternehmenszielen aufbauen und dürfen sich nicht gegenseitig widersprechen oder ausschließen.

Die Zielerreichungspflicht bezieht sich auf das ernsthafte Bemühen um Zielverwirklichung im Rahmen der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht. Eine Zielvereinbarung begründet keinen Anspruch auf den Abschluss weiterer Vereinbarungen oder auf bestimmte Zielinhalte.

Abzugrenzen ist die Zielvereinbarung von einseitigen Zielvorgaben, die allein aufgrund des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts festgelegt werden — ohne gemeinsame Absprache mit dem Arbeitnehmer.

Die vereinbarten Ziele werden am Ende schriftlich festgehalten. Die Einführung und Anwendung von Zielvereinbarungen im Betrieb unterliegt der betrieblichen Mitbestimmung. In der Praxis wird dazu häufig eine Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat geschlossen. In der Praxis sind Zielvereinbarungen besonders relevant für leistungsbezogene Vergütungssysteme und strukturierte Mitarbeitersteuerung.

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