Zielvereinbarung

In Kürze

Die Zielvereinbarung regelt konkret festgelegte Arbeitsziele für einen bestimmten Zeitraum. Sie strukturiert Leistungserwartungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbindlich.

Definition

Die Zielvereinbarung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet eine vertragliche Nebenabrede, in der konkrete Ziele und ein zeitlicher Erreichungsrahmen verbindlich festgelegt sind.

Die Zielvereinbarung bestimmt Inhalt, Umfang und Zeitraum der angestrebten Zielerreichung innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Tatbestandsvoraussetzung ist eine beiderseitige vertragliche Festlegung bestimmbarer, überprüfbarer und zeitlich begrenzter Ziele.

Die Zielerreichungspflicht bezieht sich auf das Bemühen um Zielverwirklichung im Rahmen der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht.

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag in Verbindung mit den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Eine Zielvereinbarung begründet keinen Anspruch auf den Abschluss weiterer Vereinbarungen oder auf bestimmte Zielinhalte.

Abzugrenzen ist sie von einseitigen Zielvorgaben, die allein aufgrund des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts festgelegt werden.

Die Zielvereinbarung ist in der Praxis relevant für leistungsbezogene Vergütungssysteme und strukturierte Mitarbeitersteuerung.