In Kürze
Der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist ein zusätzlicher Vergütungsbestandteil für Arbeitszeiten außerhalb der regelmäßigen Tagesarbeit. Er knüpft an besondere zeitliche Belastungen an und ergänzt den Grundlohn.
Definition
Der Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er wird zusätzlich zum Grundlohn für tatsächlich geleistete Arbeit zu besonders belastenden Zeiten gewährt.
Der Zuschlag liegt vor, wenn Arbeitsleistung während gesetzlich definierter Nachtzeiten, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen erbracht wird. Voraussetzung ist die objektiv festgelegte Zuordnung der Arbeitszeit zu diesen Zeiträumen, unabhängig von persönlichen Motiven.
Der Zuschlag dient dem finanziellen Ausgleich erhöhter gesundheitlicher, sozialer oder zeitlicher Belastungen der Arbeitsleistung.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (Ausgleichsanspruch für Nachtarbeit)
- § 11 Absatz 3 ArbZG (Ersatzruhetag für Sonntags- und Feiertagsarbeit)
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit besteht für Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht.
Abzugrenzen ist der Zuschlag von:
- Ersatzruhetagen
- sonstigen Freizeitausgleichen
In der betrieblichen Praxis beeinflusst die Regelung die Vergütungsabrechnung und die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.