In Kürze
Eine Zielvereinbarung ist eine schriftliche Absprache zwischen Vorgesetztem und Mitarbeiter über konkrete, messbare Ziele und die Maßnahmen zu ihrer Erreichung. Sie ist ein wichtiges Instrument der Personalführung.
Definition
Bei einer Zielvereinbarung werden gemeinsam Ziele festgelegt, die ein Mitarbeiter in einem bestimmten Zeitraum erreichen soll. Jedes Ziel besteht aus einer Zielrichtung, einer Messgröße, einem Wert und gegebenenfalls einem Bezugswert. Ein typisches Beispiel lautet: „Steigerung des Umsatzes um 5 % gegenüber dem Vorjahr."
Man unterscheidet zwei Arten von Zielen:
- Strategische Ziele sind langfristig ausgerichtet und betreffen das gesamte Unternehmen, etwa die Erschließung neuer Märkte oder die Entwicklung neuer Produkte.
- Operative Ziele sind kurz- bis mittelfristig und beziehen sich auf einzelne Bereiche oder Abteilungen — meist auf ein Jahr, ein Quartal oder einen Monat.
Wichtig: Operative Ziele müssen immer auf den übergeordneten strategischen Unternehmenszielen aufbauen und dürfen sich nicht gegenseitig widersprechen oder ausschließen.
Die vereinbarten Ziele werden am Ende schriftlich festgehalten. Die Einführung und Anwendung von Zielvereinbarungen im Betrieb unterliegt der betrieblichen Mitbestimmung. In der Praxis wird dazu häufig eine Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat geschlossen.