In Kürze
Eine Abmahnung des Betriebsrats ist eine Rüge des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat als Gremium wegen eines behaupteten Pflichtverstoßes. Ob sie rechtlich zulässig ist, ist umstritten – und ihre praktischen Folgen sind sehr begrenzt.
Definition
Im normalen Arbeitsrecht ist eine Abmahnung eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers an einen einzelnen Arbeitnehmer. Sie weist auf ein Fehlverhalten hin und warnt vor einer möglichen Kündigung im Wiederholungsfall. Abgemahnt werden kann immer nur eine einzelne Person – nicht eine Gruppe.
Beim Betriebsrat liegt der Fall anders: Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennt keine Abmahnung des Betriebsrats als Gremium. Das Amt soll grundsätzlich unabhängig und ohne Angst vor Sanktionen ausgeübt werden. Eine Abmahnung wegen korrekter Amtsausübung ist daher unzulässig.
Einzelne Betriebsratsmitglieder können jedoch wie alle anderen Arbeitnehmer persönlich abgemahnt werden, wenn sie gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen – unabhängig von ihrem Amt.
Ob der Arbeitgeber den Betriebsrat als Gremium abmahnen darf, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Verschiedene Arbeitsgerichte haben dies unterschiedlich beurteilt. Mehrere Gerichte haben betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen als generell unzulässig eingestuft.
Folgen einer Abmahnung des Betriebsrats
Eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung hat keine gesetzlich geregelten Rechtsfolgen. Es gibt keine Akte des Gremiums, in der sie vermerkt werden könnte. Vor allem senkt sie die gesetzlichen Hürden für ein Auflösungs- oder Ausschlussverfahren nach § 23 BetrVG nicht: Ein solches Verfahren setzt immer einen groben Pflichtverstoß voraus – unabhängig davon, ob zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde.
Betriebsverfassungsrechtliche Abmahnungen dürfen außerdem nicht in die Personalakten der betroffenen Betriebsratsmitglieder aufgenommen werden. Mitglieder können deren Entfernung verlangen und notfalls gerichtlich durchsetzen.
Dennoch sollte ein Betriebsrat eine solche Abmahnung nicht widerspruchslos hinnehmen. Schweigen könnte nach außen wie ein Eingeständnis eines Fehlverhaltens wirken. Es empfiehlt sich daher, aktiv gegen eine ungerechtfertigte Abmahnung vorzugehen.