Abtretung

In Kürze

Bei der Abtretung überträgt ein Berechtigter seinen Anspruch auf eine Geldleistung an eine andere Person oder Stelle. Im Sozialrecht ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Definition

Grundsätzlich können Ansprüche auf Geldleistungen abgetreten werden, um ein Darlehen zurückzuzahlen oder Aufwendungen zu erstatten. Voraussetzung ist, dass das Darlehen oder die Aufwendungen im Vorgriff auf bereits fällig gewordene Sozialleistungen gewährt wurden, damit der Berechtigte seinen Lebensunterhalt sichern konnte.

Eine Abtretung ist außerdem möglich, wenn der zuständige Leistungsträger feststellt, dass sie im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Rentennachzahlung abgetreten wird, um ein Darlehen zurückzuführen, das zur Finanzierung von Beitragsnachzahlungen aufgenommen wurde.

Bei laufenden Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gilt eine zusätzliche Grenze: Abgetreten werden darf nur der Betrag, der den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens übersteigt. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass dem Berechtigten stets ein Mindestbetrag zum Leben verbleibt.