Anlagenbuchhaltung

In Kürze

Die Anlagenbuchhaltung erfasst alle dauerhaften Vermögensgegenstände eines Unternehmens — wie Maschinen, Gebäude oder Fahrzeuge — mit ihren wirtschaftlichen und technischen Daten. Sie ist ein wichtiger Teil des betrieblichen Rechnungswesens.

Definition

Als Anlagen gelten alle größeren Vermögensgegenstände, die einem Unternehmen dauerhaft dienen. Dazu zählen zum Beispiel Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebseinrichtungen, Fahrzeuge und Finanzanlagen. Ob ein Gegenstand dauerhaft genutzt wird, entscheidet sich nach dem Zweck seines Einsatzes zum jeweiligen Bilanzstichtag.

Die Anlagenbuchhaltung ist eine Nebenbuchhaltung, die alle Anlagengegenstände eines Unternehmens systematisch verwaltet. Sie entlastet die allgemeine Geschäftsbuchhaltung und liefert die nötigen Daten für die Bilanzaufstellung.

Für jeden Anlagegegenstand wird eine sogenannte Anlagenkarte geführt. Diese enthält unter anderem:

  • Grunddaten: Bezeichnung, Hersteller, Anschaffungsdatum, Standort
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich Nebenkosten, abzüglich Rabatte und Skonti
  • Bewertungsgrößen: z. B. Bilanz-, Wiederbeschaffungs- und Versicherungswerte
  • Zeitübersicht: Zugang, Abgang, Umbuchungen
  • Abschreibungen: bilanzielle und kalkulatorische Abschreibungen sowie kalkulatorische Zinsen
  • Wartungs- und Instandsetzungskosten

Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich idealerweise der Anlagenspiegel (auch Anlageverzeichnis genannt). Für Kapitalgesellschaften ist dieser gesetzlich vorgeschrieben:

  • § 268 Abs. 2 HGB — Pflicht zur Darstellung der Wertentwicklung des Anlagevermögens im Jahresabschluss

Die Anlagenbuchhaltung muss dafür alle Wertbewegungen — also Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Zuschreibungen und Abschreibungen — an die Geschäftsbuchhaltung melden.